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Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

merchantCENTRAL Produktfamilie

für Microsoft Dynamics 365 Business Central

Stand: März 2026


1. Vertragsparteien und Geltungsbereich

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (im Folgenden „EULA") wird geschlossen zwischen

ALTENBRAND Datentechnik GmbH (im Folgenden „Lizenzgeber" oder „ALTENBRAND")

und dem Unternehmen oder der natürlichen Person, die die Software installiert, darauf zugreift oder sie nutzt (im Folgenden „Lizenznehmer" oder „Kunde").

Diese EULA gilt für alle Produkte der merchantCENTRAL Produktfamilie, die als Erweiterungen (Apps) für Microsoft Dynamics 365 Business Central über Microsoft AppSource oder direkt bereitgestellt werden. Dazu gehören insbesondere:

  • merchantCENTRAL Hub – Zentrale Plattformkomponente
  • Marketplace-Connectors – Amazon, eBay, Kaufland, Otto, Conrad, Cdiscount, Shopware 5, Shopware 6, Shopify, Voelkner, SAP Ariba u. a.
  • Shipment-Connectors – DHL, DPD, GLS, UPS, Rhenus u. a.
  • Supplier-Connectors – Jarltech, BlueStar, GoDEX, Sato, Toshiba, Wave, VEDES, Systeam, Papyrus, FixPrint, IDENTBASE, EverIT, AISCI u. a.
  • Zusatzmodule – Price Engine, Print Service, Data Migration u. a.

(im Folgenden einzeln oder zusammen die „Software")

Mit der Installation, dem Zugriff auf oder der Nutzung der Software erklärt sich der Lizenznehmer mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Stimmt der Lizenznehmer diesen Bedingungen nicht zu, darf die Software nicht installiert oder genutzt werden.

Handelt eine natürliche Person im Namen einer juristischen Person, so versichert sie, dass sie zur Vertretung dieser juristischen Person befugt ist.


2. Definitionen

Im Sinne dieser EULA haben die folgenden Begriffe die nachstehend aufgeführte Bedeutung:

  1. „Software" – Die in §1 genannten Erweiterungen (Apps) der merchantCENTRAL Produktfamilie für Microsoft Dynamics 365 Business Central, einschließlich aller Updates, Ergänzungen und zugehörigen Online-Dienste.

  2. „Lizenzgeber" – ALTENBRAND Datentechnik GmbH.

  3. „Lizenznehmer" oder „Kunde" – Die juristische oder natürliche Person, die die Software installiert, darauf zugreift oder sie nutzt und diesen Bedingungen zugestimmt hat.

  4. „Benutzer" – Jede natürliche Person, die direkt oder indirekt auf die Software oder die BC-Lösung des Lizenznehmers zugreift.

  5. „BC-Lösung" – Die Microsoft Dynamics 365 Business Central-Umgebung des Lizenznehmers, unabhängig davon, ob sie als SaaS-Lösung (Cloud) oder als gehostete Lösung betrieben wird.

  6. „Drittanbieter-APIs" – Programmierschnittstellen und Dienste von Drittanbietern (z. B. Amazon, eBay, DHL, DPD, Shopify), mit denen die Software interagiert.

  7. „Online-Dienste" – Vom Lizenzgeber bereitgestellte cloud-basierte Dienste (z. B. Azure Functions für Dokumentenparser, Daten-Staging, Print-Services), die die Funktionalität der Software ergänzen.

  8. „Personenbezogene Daten" – Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO).

  9. „Nutzungsdaten" – Technische Daten zur Lizenzvalidierung und Nutzungsauswertung, z. B. Tenant-Kennung, Produktname, Versionsnummer, Anzahl der Transaktionen/Benutzer. Nutzungsdaten umfassen keine Geschäftsdaten des Lizenznehmers (z. B. Kunden, Rechnungen, Bestellbeträge).

  10. „Update" – Fehlerbehebungen, Sicherheitspatches, neue Funktionen, Anpassungen an API-Änderungen von Drittanbietern oder Kompatibilitäts-Updates für neue BC-Versionen.

  11. „Partner" – Ein von ALTENBRAND autorisierter oder vom Lizenznehmer beauftragter Implementierungspartner (z. B. Microsoft-Partner, BC-Berater).


3. Lizenzgewährung

3.1 Umfang der Lizenz

Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Software im Rahmen seiner BC-Lösung, vorbehaltlich der Einhaltung dieser EULA und der Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren.

3.2 Nutzungsbeschränkung

Die Lizenz gilt ausschließlich für:

  • die im Abonnement oder Kaufvertrag vereinbarte Anzahl an Umgebungen (Mandanten/Tenants);
  • die produktive Nutzung durch den Lizenznehmer und dessen autorisierte Benutzer;
  • den in der jeweiligen Produktbeschreibung definierten Funktionsumfang;
  • die interne Geschäftstätigkeit des Lizenznehmers.

Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen gelten als separate Lizenznehmer, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.

3.3 Lizenzmodelle

Die Software wird über eines der folgenden Lizenzmodelle bereitgestellt:

  • AppSource-Abonnement (Cloud): Monatliche oder jährliche Lizenzgebühren über Microsoft AppSource. Die Lizenzgebühr kann nutzungsabhängig (z. B. pro Tenant) sein. Es gelten zusätzlich die Microsoft Commercial Marketplace-Nutzungsbedingungen. Updates, Support-Zugang und Online-Dienste sind im aktiven Abonnement enthalten.
  • Direkte Lizenzierung: Individuelle Lizenzvereinbarung zwischen ALTENBRAND und dem Kunden mit gesondert vereinbarten Konditionen.

3.4 Lizenzvalidierung

Die Software kann in regelmäßigen Abständen eine Validierungsprüfung durchführen, um die ordnungsgemäße Lizenzierung zu überprüfen. Dabei werden ausschließlich Nutzungsdaten (gemäß §2 Nr. 9) übermittelt. Durch die Nutzung der Software stimmt der Lizenznehmer der Übermittlung dieser Informationen zu.


4. Beschränkungen

4.1 Allgemeine Beschränkungen

Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet:

a) die Software ganz oder teilweise zu kopieren, zu modifizieren, abgeleitete Werke zu erstellen, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht (insbesondere §69e UrhG) ausdrücklich erlaubt;

b) die Software zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, weiterzulizenzieren oder Dritten zur Nutzung bereitzustellen;

c) technische Schutzmaßnahmen oder Lizenzvalidierungsfunktionen der Software zu entfernen, zu umgehen oder zu deaktivieren;

d) die Software für rechtswidrige Zwecke oder in einer Weise zu nutzen, die gegen diese EULA oder anwendbare Gesetze verstößt;

e) die Software in einer Weise zu nutzen, die den Betrieb der Plattform, der Drittanbieter-APIs oder der Dienste anderer Nutzer beeinträchtigt;

f) Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder Produktnamen in der Software zu verändern;

g) den Namen oder das Logo von ALTENBRAND oder merchantCENTRAL so zu verwenden, dass der Eindruck entsteht, die Programme des Lizenznehmers stammten von ALTENBRAND oder seien von ALTENBRAND autorisiert.

4.2 Verbot der Geschäftsprozessauslagerung (BPO)

Der Lizenznehmer darf die Software nicht nutzen, um im Rahmen eines Business Process Outsourcing (BPO) Dienstleistungen für Dritte zu erbringen. Soll die Software für BPO-Zwecke eingesetzt werden, ist eine gesonderte BPO-Lizenz erforderlich. Kontaktieren Sie hierzu ALTENBRAND.


5. Lizenzübertragung

5.1 Übertragungsverbot

Der Lizenznehmer darf die Rechte und Pflichten aus dieser EULA nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers auf Dritte übertragen, abtreten oder in sonstiger Weise weitergeben. Eine ohne Zustimmung vorgenommene Übertragung ist unwirksam.

5.2 Gebühren bei Übertragung

Für eine genehmigte Lizenzübertragung können zusätzliche Gebühren anfallen.

5.3 Unternehmensumstrukturierung

Bei Verschmelzung, Spaltung oder Veräußerung des gesamten Geschäftsbetriebs des Lizenznehmers kann die Lizenz auf den Rechtsnachfolger übergehen, sofern ALTENBRAND vorab schriftlich informiert wird und der Rechtsnachfolger diese EULA in vollem Umfang akzeptiert.


6. Geistiges Eigentum

6.1 Eigentumsrechte

Die Software und alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechte, Patente, Marken und Geschäftsgeheimnisse) verbleiben beim Lizenzgeber. Diese EULA überträgt keine Eigentumsrechte an der Software auf den Lizenznehmer.

6.2 Markenrechte

„merchantCENTRAL" und das zugehörige Logo sind Marken der ALTENBRAND Datentechnik GmbH. Der Lizenznehmer erwirbt keine Rechte an diesen Marken.

6.3 Kundendaten

Der Lizenznehmer behält alle Rechte an seinen Geschäftsdaten, die innerhalb der Software verarbeitet werden. Der Lizenzgeber erhebt keinen Anspruch auf das Eigentum an den Daten des Lizenznehmers.


7. Drittanbieter-Dienste und APIs

7.1 Marktplatz- und Versanddienstleister-APIs

Die Software interagiert mit APIs und Diensten von Drittanbietern (z. B. Amazon Seller Central, eBay, Kaufland, Otto, DHL, DPD, GLS, UPS). Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich:

  • die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Drittanbieter einzuhalten;
  • gültige API-Zugangsdaten und Händlerkonten bereitzuhalten;
  • die Einhaltung der Marktplatz-Richtlinien sicherzustellen.

7.2 Keine Garantie für Drittanbieter-Dienste

Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionalität oder Änderungen an Drittanbieter-APIs. API-Änderungen durch Drittanbieter können die Funktionalität der Software beeinflussen, bis ein Update bereitgestellt wird.

7.3 Drittanbieter-Materialien

Die Software kann Drittanbieter-Komponenten (z. B. Bibliotheken, Code, Dokumentation) enthalten, die der Lizenzgeber unter dieser EULA an den Lizenznehmer lizenziert. Entsprechende Hinweise sind ggf. in der Software oder der Dokumentation enthalten.

7.4 Microsoft Dynamics 365 Business Central

Die Software setzt eine gültige Microsoft Dynamics 365 Business Central-Lizenz voraus. Der Lizenzgeber ist nicht Vertragspartner des Microsoft-Lizenzvertrags und übernimmt keine Verantwortung für die Microsoft-Plattform.


8. Modifikationen und Anpassungen

8.1 Modifikations-Disclaimer

Der Lizenznehmer oder ein vom Lizenznehmer beauftragter Partner darf die Software nur insoweit modifizieren, als dies für die interne Geschäftstätigkeit des Lizenznehmers erforderlich ist und die von Microsoft bereitgestellten Werkzeuge (z. B. AL-Entwicklungsumgebung) dies zulassen.

8.2 Haftungsausschluss für Modifikationen

Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung für Probleme, die sich aus Modifikationen ergeben, die vom Lizenznehmer, einem Partner oder einem sonstigen Dritten vorgenommen wurden. Dies umfasst insbesondere:

  • Fehler oder Datenverluste, die durch angepassten Code verursacht werden;
  • Inkompatibilitäten mit Updates der Software oder von Business Central;
  • Funktionsstörungen durch Drittanbieter-Hardware oder -Software.

8.3 Kein Support für Modifikationen

Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, technischen Support oder sonstige Unterstützung für modifizierte Versionen der Software zu leisten. Der Lizenzgeber gibt keine Zusicherung hinsichtlich der Eignung eines Partners oder sonstigen Dritten zur Erstellung, Implementierung oder Wartung von Modifikationen.

8.4 Unabhängigkeit der Partner

Partner sind unabhängige Unternehmen. Der Lizenzgeber haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Partnern.


9. Datenschutz und Datensicherheit

9.1 Datenverarbeitung

Die Software verarbeitet personenbezogene Daten (z. B. Kundenadressen, Bestelldaten) ausschließlich im Auftrag und im Business Central-Tenant des Lizenznehmers. Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der vom Lizenznehmer konfigurierten Marketplace- und Versandintegrationen.

9.2 Datenschutzkonformität

Der Lizenznehmer ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die rechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten seiner Kunden verantwortlich. Soweit der Lizenzgeber personenbezogene Daten im Auftrag des Lizenznehmers verarbeitet (z. B. über Online-Dienste), wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Der Lizenznehmer darf die Nutzung von Online-Diensten, die eine Auftragsverarbeitung beinhalten, nicht aufnehmen, bevor der AVV abgeschlossen ist.

9.3 Online-Dienste und externes Datenrouting

Bestimmte Funktionen der Software kommunizieren mit Online-Diensten des Lizenzgebers (z. B. Azure Functions für Dokumentenparser, Daten-Staging oder Print-Services). In diesen Fällen werden Daten nur zweckgebunden und transient verarbeitet. Details sind in der Datenschutzerklärung unter https://www.altenbrand.de/datenschutz beschrieben.

9.4 Pflichten des Lizenznehmers bei Online-Diensten

Der Lizenznehmer ist verantwortlich für:

  • die Bereitstellung eines funktionierenden Netzwerkzugangs für die Datenübertragung zwischen seiner BC-Lösung und den Online-Diensten;
  • die sichere Verwahrung und Nutzung von Login-Daten, Passwörtern und sonstigen Sicherheitsschlüsseln;
  • die unverzügliche Benachrichtigung des Lizenzgebers bei Verdacht auf eine Kompromittierung des Zugangs zu Online-Diensten;
  • die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Dienste.

9.5 Zugangsdaten

API-Schlüssel und Credentials werden ausschließlich im Microsoft Dynamics 365 Business Central IsolatedStorage des Lizenznehmers gespeichert und niemals an den Lizenzgeber übermittelt.

9.6 Nutzungsdaten

Der Lizenzgeber darf Nutzungsdaten (gemäß §2 Nr. 9) erheben und in aggregierter, anonymisierter Form zur Verbesserung der Software und zur Lizenzvalidierung verwenden.


10. Gewährleistung und Haftung

10.1 Eingeschränkte Gewährleistung

Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software für einen Zeitraum von 12 Monaten ab erstmaliger Installation oder Aktivierung im Wesentlichen gemäß der zum Zeitpunkt des Erwerbs gültigen Produktdokumentation funktioniert. Erhält der Lizenznehmer innerhalb dieses Zeitraums Updates oder Ergänzungen, so gilt die Gewährleistung für diese bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist oder 30 Tage, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.

10.2 Nachbesserung

Weist die Software innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Mangel auf, wird der Lizenzgeber die Software nach seiner Wahl reparieren oder ersetzen. Ist eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich, erstattet der Lizenzgeber die für die betreffende Software in den letzten 12 Monaten gezahlten Lizenzgebühren.

10.3 Ausschluss der Gewährleistung

Die Gewährleistung umfasst nicht:

  • Probleme, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Lizenznehmers, seiner Partner oder Dritter verursacht werden;
  • Fehler, die durch Modifikationen am Code gemäß §8 verursacht werden;
  • Probleme, die auf höhere Gewalt oder Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Lizenzgebers zurückzuführen sind;
  • die Nutzung der Software entgegen der Dokumentation oder dieser EULA.

10.4 Komplexe Software

Die Software und die Online-Dienste sind komplexe Computerprogramme. Ihre Leistung kann je nach Hardware-Plattform, Software-Interaktionen, Konfiguration und anderen Faktoren variieren. Die Software ist weder fehlertolerant noch frei von Fehlern, Konflikten oder Unterbrechungen. Der Lizenzgeber gewährleistet insbesondere nicht:

  • die ununterbrochene oder fehlerfreie Funktion der Software;
  • die Eignung der Software für einen bestimmten Zweck über die Produktdokumentation hinaus;
  • die Kompatibilität mit zukünftigen Versionen von Microsoft Dynamics 365 Business Central;
  • die Korrektheit der über Drittanbieter-APIs übertragenen Daten (z. B. Bestellungen, Lagerbestände, Preise).

10.5 Haftungsbegrenzung

Die Gesamthaftung des Lizenzgebers aus oder im Zusammenhang mit dieser EULA ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Betrag begrenzt, den der Lizenznehmer in den letzten 12 Monaten für die betreffende Software gezahlt hat.

Für die Haftung im Zusammenhang mit Online-Diensten kann der Höchstbetrag den in den letzten 12 Monaten gezahlten Anteil der Lizenzgebühren, der auf die Online-Dienste entfällt, nicht überschreiten.

Für kostenlose Produkte oder Testzeiträume ist die Haftung des Lizenzgebers auf 100 EUR begrenzt.

Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder nach zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.6 Keine Haftung für indirekte Schäden

Der Lizenzgeber haftet nicht für entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrechung, Verlust von Geschäftswert oder sonstige mittelbare Schäden, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt unabhängig davon, ob der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

10.7 Anwendbarkeit

Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse dieses §10 gelten auch für:

  • Ansprüche im Zusammenhang mit Drittanbieter-APIs, Online-Diensten oder Drittanbieter-Materialien;
  • Ansprüche aus Vertragsverletzung, Gewährleistung, Fahrlässigkeit oder anderen Rechtsgründen, soweit nach geltendem Recht zulässig.

11. Preise und Zahlungsbedingungen

11.1 Preisgestaltung

Die Lizenzgebühren richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Lizenzgebers oder nach den im Microsoft AppSource veröffentlichten Preisen.

11.2 Preisänderungsrecht

Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Preise einschließlich Abonnementgebühren und Verlängerungssätze mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 3 Monaten zum nächsten Verlängerungstermin anzupassen. Aktuelle Preislisten sind auf der Website des Lizenzgebers einsehbar.

11.3 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung der Lizenzgebühren erfolgt gemäß den Bedingungen des jeweiligen Abonnements (AppSource) oder der individuellen Lizenzvereinbarung. Bei Zahlungsverzug ist der Lizenzgeber berechtigt, den Zugang zur Software und zu den Online-Diensten nach Mahnung auszusetzen.


12. Support und Updates

12.1 Updates

Der Lizenzgeber stellt regelmäßige Updates bereit, um:

  • die Kompatibilität mit neuen Versionen von Microsoft Dynamics 365 Business Central sicherzustellen;
  • Fehler zu beheben;
  • die Software an API-Änderungen von Drittanbietern anzupassen.

Updates werden über Microsoft AppSource oder direkt bereitgestellt. Der Lizenznehmer ist für die zeitnahe Installation von Updates verantwortlich.

12.2 Support

Der Lizenzgeber erbringt keine Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Software ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung. Die Implementierung und Nutzung der Software erfolgt auf eigene Verantwortung und Risiko des Lizenznehmers.

Support wird gemäß der vereinbarten Support-Stufe (z. B. Standard, Premium) bereitgestellt. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Erwerbs aktuellen Support-Bedingungen des Lizenzgebers.

12.3 Änderungen an Online-Diensten

Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Funktionalität und die Benutzeroberfläche der Online-Dienste unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Kunden regelmäßig zu ändern und zu aktualisieren, um eine stabile Leistung sicherzustellen.

12.4 End of Life

Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, den Support für einzelne Apps oder Module mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 6 Monaten einzustellen.


13. Laufzeit und Kündigung

13.1 Laufzeit

Diese EULA tritt mit der Installation oder erstmaligen Nutzung der Software in Kraft und gilt für die Dauer des jeweiligen Abonnements bzw. der vereinbarten Lizenzlaufzeit.

13.2 Kündigung durch den Lizenznehmer

Der Lizenznehmer kann diese EULA jederzeit durch Deinstallation der Software und Kündigung des Abonnements beenden.

13.3 Kündigung durch den Lizenzgeber

Der Lizenzgeber kann diese EULA mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Lizenznehmer:

  • gegen wesentliche Bestimmungen dieser EULA verstößt;
  • die fälligen Lizenzgebühren trotz Mahnung nicht zahlt;
  • Insolvenz anmeldet oder insolvent wird.

13.4 Folgen der Beendigung

Nach Beendigung dieser EULA:

  • erlischt das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software und der Online-Dienste sofort;
  • muss der Lizenznehmer die Software deinstallieren;
  • verbleiben die Geschäftsdaten des Lizenznehmers in seinem Business Central-Tenant und sind von der Beendigung nicht betroffen.

Bei fortgesetzter Nutzung der Software nach Beendigung kann der Lizenznehmer wegen Verletzung geistiger Eigentumsrechte haftbar gemacht werden. Der Lizenzgeber behält sich in diesem Fall alle verfügbaren rechtlichen Mittel vor.


14. Compliance-Prüfung

14.1 Nachweispflicht

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Aufzeichnungen (einschließlich Kaufbelege) über die genutzten Softwarelizenzen zu führen.

14.2 Prüfungsrecht

Der Lizenzgeber hat das Recht, die Einhaltung dieser EULA auf seine Kosten zu überprüfen. Die Prüfung erfolgt mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen, während der üblichen Geschäftszeiten und in einer Weise, die den Geschäftsbetrieb des Lizenznehmers nicht unangemessen beeinträchtigt.

14.3 Folgen bei Verstößen

Ergibt eine Prüfung eine nicht lizenzierte Nutzung, ist der Lizenznehmer verpflichtet, unverzüglich ausreichende Lizenzen zu erwerben. Bei wesentlichen Verstößen trägt der Lizenznehmer zusätzlich die Kosten der Prüfung.


15. Verschiedenes

15.1 Anwendbares Recht

Diese EULA unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser EULA ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Lizenzgebers.

15.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser EULA unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

15.4 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser EULA bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

15.5 Gesamte Vereinbarung

Diese EULA stellt zusammen mit der jeweiligen Produktbestellung die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.


16. Kontakt

ALTENBRAND Datentechnik GmbH

Website: https://www.altenbrand.de E-Mail: info@altenbrand.de Datenschutz: https://www.altenbrand.de/datenschutz


Diese EULA gilt für die gesamte merchantCENTRAL Produktfamilie. Für einzelne Apps können ergänzende Bedingungen gelten, die in der jeweiligen Produktbeschreibung aufgeführt sind.


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